Ganz neu auf unserer Homepage: Die Einverständniserklärung für Kinder und Jugendliche für den Schießbetrieb!
Damit wird Kindern bzw. Jugendlichen auch ohne Aufsicht der Eltern die Möglichkeit gegeben, an Schießveranstaltungen teilzunehmen.
Die unten aufgeführte Einverständniserklärung kann ausgefüllt werden und ist bis auf Widerruf gültig. Die Aufsichtspflicht wird damit dem Schützenverein Barkhausen übertragen.
Einverständniserklärung für Kinder und Jugendliche für den Schießbetrieb
Dieses Dokument ist auch dauerhaft auf unserer Homepage verfügbar! Einfach rechts unter dem Punkt “Allgemeines” > “Einverständniserklärung für Kinder & Jugendliche” klicken.