Um Kindern bzw. Jugendlichen auch ohne Aufsicht der Eltern die Möglichkeit zu geben, an Schießveranstaltungen teilzunehmen, gibt es die unten aufgeführte Einverständniserklärung.
Diese kann ausgefüllt werden und ist bis auf Widerruf gültig. Die Aufsichtspflicht wird damit dem Schützenverein Barkhausen übertragen.
Weitere Details finden sich direkt in der Einverständniserklärung, welche unter folgendem Link verfügbar ist:
Einverständniserklärung für Kinder und Jugendliche für den Schießbetrieb