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Aktuelle Corona-Auflagen für das Schützenhaus

⚠️ Wichtiger Hinweis ⚠️

Die Corona-Schutzverordnung NRW wurde zum 13.01.2022 angepasst.

Es gilt bis auf Weiteres für unser Schützenhaus und damit für alle Schießstände unseres Vereines die 2G Regelung. Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene unter Einhaltung der unten genannten Punkte.

Zutritt zu unseren Einrichtungen haben folgende Personen:

  • Vollständig Immunisierte (geimpft oder genesen) die zusätzlich geboostert sind (die bisherige Testpflicht entfällt).
  • Vollständig Immunisierte (geimpft oder genesen) die noch nicht geboostert, allerdings innerhalb der letzten drei Monate genesen sind (die bisherige Testpflicht entfällt).
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre, wenn sie getestet sind. Der Schülerausweis gilt (außerhalb der Ferien) als Nachweis für die negative Testung.
  • Vollständig Immunisierte (geimpft oder genesen) die nicht geboostert und nicht innerhalb der letzten drei Monate genesen sind, nach Vorlage eines offiziellen (nicht Selbsttest) gültigen negativen Testergebnisses.

Der entsprechende Nachweis ist der Einlass kontrollierenden Person (z.B. Schlüsseldienst, Standaufsicht od. Kompanieführung) unaufgefordert vorzulegen.

Mit den besten Wünschen für ein glückliches 2022, bleibt gesund
Euer Schützenverein Barkhausen